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Quellen zur Landesgeschichte der Rheinprovinz im 19. und 20. Jahrhundert : Teil 1: Regierungsbezirk Trier

Mit den Quellen zur Landesgeschichte der Rheinprovinz im 19. und 20. Jahrhundert hat das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in lockerer Folge eine Reihe von Inventaren archivalischer Quellen aus der zentralstaatlichen Verwaltungsebene zur ehemaligen preußischen Rheinprovinz eröffnet. Der erste Band beinhaltet die Überlieferung für den Regierungsbezirk Trier sowie für das Gebiet der Sprengel des Saarbrücker und des Trierer Landgerichts, das mit jenem nicht stets deckungsgleich war. Nach Abtrennung des Saar-Industriereviers vom Regierungsbezirk Trier im Jahre 1920 wurden nämlich die Gebiete der benachbarten bayrischen Amtsgerichte Blieskastel, Homburg und St. Ingbert dem Landgerichtsbezirk Saarbrücken zugeschlagen, so dass das Abtrennungsgebiet eine einheitliche Verwaltungs- und Gerichtsgrenze nach außen erhielt. Nach der Rückgliederung des Saargebietes in das Deutsche Reich im Jahre 1935 kehrte der um die drei Amtsgerichtsbezirke vergrößerte Sprengel des Saarbrücker Landgerichts in den Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Köln zurück (Reichsgesetzblatt I, S. 66 und S. 246). Außerdem gehörten die Orte Kröv, Kinheim und Reil des Kreises Wittlich seit 1925 zum Amtsgerichtsbezirk Traben-Trarbach und damit zum Landgerichtsbezirk Koblenz.

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